Ab Montag, den 29. Juni, öffnet der Turnverein Weilburg wieder die vereinseigene Turnhalle in der Adolfstaße 2.
Die Trainer/ Übungsleiter können – nach vorheriger Einweisung und unter Beachtung des hallenspezifischen Hygienekonzeptes – ihre Übungsstunden durchführen. Die betroffenen Trainer|innen/ Übungsleiter|innen wurden per eMail informiert.
Folgende Punke sind bei der Benutzung der Turnhalle Adolfstr. inbedingt einzuhalten:
- Die Halle ist einzeln (mit Abstand) zu betreten und zu verlassen;
- Die Hände vor dem Betreten der Halle zu desinfizieren (Desinfektionsmittel ist vorhanden);
- Die Halle ist erst zu betreten, wenn die vorherige Gruppe sie verlassen hat;
- 1,5 Meter Abstand beim Betreten, Trainieren* und Verlassen sind einzuhalten. Ist der Mindestabstand von 1,5m außerhalb der Sportfläche nicht einzuhalten, besteht Maskenpflicht.
- Die Halle ist während des Trainingsbetriebes ununterbrochen zu lüften;
- Trainings- und Wettkampfbetrieb darf mit mehr als zehn Personen* kontaktfrei bzw. unter Einhaltung eines
Mindestabstandes von 1,5 Metern ausgeübt werden. - Trainings- und Wettkampfbetrieb mit Kontakt darf in einer Gruppe mit höchstens zehn Personen stattfinden.*
- Umkleidekabinen und Duschen, dürfen unter Beachtung der Fünf-Quadratmeter-Regelung, wieder genutzt werden.
- Nach dem Training ist die Halle sofort von allen zu verlassen;
- Eine Liste mit Namen, Anschrift und Telefonnummer der Teilnehmerzu führen;
- Sportlern, die Krankheitssymptome wie z.b. Husten, Heiserkeit, Niesen, Fieber, Atemnot, aufweisen, die Teilnahme
am Training zu verweigern;
Grundsätzliche Empfehlung des Vorstandes: Sport und Bewegung an der frischen Luft, im öffentlichen Raum, oder auf öffentlichen und privaten Freiluftsportanlagen, erleichtern das Einhalten von Distanzregeln und reduzieren das Infektionsrisiko durch den permanenten Luftaustausch. Übungsstunden – oder zumindest Teile davon (Warm-up, Funktionsgymnastik, etc.) sollten deshalb, soweit möglich (und das Wetter mitspielt) im Freien durchgeführt werden.
*Anmerkung zu der Situation in Hessen:
Seit dem 1. August 2020 sind Trainingsbetrieb und Wettkampfbetrieb möglich, ohne das eine zahlenmäßige Beschränkung besteht. Zwischen den Sportlerinnen und Sportlern muss daher (auf dem Spielfeld) der Mindestabstand nicht eingehalten werden.
Dabei muss jedoch gewährleistet sein, dass:
- nur die persönliche Sportbekleidung und -ausrüstung einschließlich Badeschuhen, Handtüchern und ähnlichem verwendet wird. Mannschaften dürfen Trainingsspiele und Pflichtspiele in den Vereinstrikots bestreiten. Diese sind nach jedem Gebrauch unmittelbar zu waschen. (ACHTUNG: Im Training sollten die Vereine darauf verzichten, Leibchen zu verteilen, diese hinterher wieder einzusammeln und beim nächsten Training wieder neu zu verteilen. Entweder hat jeder Spieler sein eigenes Leibchen und wäscht es nach jedem Gebrauch oder man muss darauf verzichten, mit Leibchen zu trainieren.)
- Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten, durchgeführt werden,
- Umkleideräume, Wechselspinde, Schließfächer und sanitäre Anlagen nur unter Beachtung der Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts genutzt werden und sichergestellt ist, dass das allgemeine Abstandsgebot dort eingehalten werden kann,
- der Zutritt zur Sportstätte unter Vermeidung von Warteschlangen erfolgt und
- Risikogruppen im Sinne der Empfehlung des Robert-Koch-Instituts keiner besonderen Gefährdung ausgesetzt werden.
Wichtig dabei bleibt aber, dass die Hygiene- & Abstandsregeln bis zum Betritt der Sportfläche eingehalten werden. In kreiseigenen Hallen hängen die derzeit gültigen Hygienekonzepte des Halleneigentümers – in dem Fall ist der der Landkeis LM/WEL – aus.